Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Peter Scharf & Partner

Ästhetik ist nicht Kosmetik.

Sind Verfärbungen nur aufgelagert, können diese in einer Prophylaxesitzung entfernt werden.

Allerdings können eingedrungene Farbpartikel so nicht erreicht werden. Beispielsweise nach früheren Wurzelbehandlungen verfärbten sich Zähne oft unansehnlich dunkel.
Auch durch Nikotin, Rotwein und Kaffee können sich mit der Zeit üble Verfärbungen einlagern.

Hier können wir durch sogenannte Bleachingverfahren die Zähne wieder aufhellen und betrachten das in vielen Fällen durchaus als eine berechtigte medizinische Behandlung.